Suche


Verbände

Kippt RoHS-Neufassung die Ausnahmeregelung für optisches Glas?

16.08.2010

Zu den bestehenden RoHS-Beschränkungen sollen 33 Stoffverbote hinzukommen und elektrische und elektronische Geräte generell, es sei denn, sie werden explizit ausgenommen. Mit den am 22. Oktober 2009 von EU-Parlamentarierin Jill Evans eingebrachten Vorschlägen würde ein Großteil der optischen Gläser und Filter-Farbgläser verboten, auf denen die Funktion sehr vieler optischer Geräte unabdingbar basiert.

Spectaris-Vertreter sprachen am 5. Juli mit Bundeswirtschaftsminister Brüderle u.a. über regulatorischen Fragen (v.l.: Dr. Steffen Gebauer, Josef May, Rainer Brüderle, Dr. Andreas

Die EU-Richtlinie über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) soll Verbraucher und Umwelt vor Gefahren durch bestimmte chemische Substanzen schützen. Die Richtlinie legt Höchstgrenzen für Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE) in elektrischen und elektronischen Geräten fest. Betroffen sind davon auch Bauteile aus optischem Glas, die Schwermetalle wie Blei oder Cadmium enthalten können.
Optisches Glas ist als Kernbestandteil optischer Systeme in nahezu allen technischen, medizinischen und wissenschaftlichen Bereichen zu finden. Komponenten aus optischem Glas übernehmen dabei entscheidende Funktionen. Einige der in diesen Gläsern enthaltenen Stoffe sind für die Funktionalität der Produkte entscheidend und können nicht substituiert werden. So ist z.B. der gesamte Bereich der Fluoreszenzmikroskopie von der Verfügbarkeit speziell gefertigter Gläser abhängig.
Auf Initiative des Branchenverbandes Spectaris e.V. gilt seit 2005 eine Ausnahmeregelung für Blei in optischem Glas sowie für Blei und Cadmium in Filterglas. Diese war durch die Argumentation bewirkt worden, dass die chemischen Substanzen im optischen Glas fest gebunden und damit sowohl für die Umwelt als auch für die menschliche Gesundheit unbedenklich sind. Die von Spectaris beantragte Verlängerung der Ausnahmen wurde vom EU-Rat genehmigt und liegt momentan im Parlament zur Prüfung vor.
Die RoHS-Neufassung aber, die momentan in Brüssel vorgenommen wird, bedeutet eine erhebliche Verschärfung der Richtlinie: 33 neue Stoffe sollen dem Annex III (Kandidatenliste für zukünftige Stoffverbote) hinzugefügt werden, darunter Arsen (As), Antimon (Sb) und allgemein alle Schwermetalle. Darüber hinaus will das Parlament die Stoffverbote nun auf sämtliche elektrische und elektronische Geräte ausweiten, es sei denn, sie werden explizit ausgenommen. Die Möglichkeit, Ausnahmen für einzelne Anwendungen zu erwirken, besteht zwar, ist jedoch mit hohem bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden. Bei einer Ausweitung der Stoffverbotsliste geht der Verband von einer Flut von Ausnahmeanträgen mit wachsenden Kosten und Wartezeiten sowie monatelanger Rechts- und Planungsunsicherheiten aus.
Außerdem sollen Produkte mit den fraglichen Stoffen dauerhaft unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen, der bis zu sechs Monate kurz werden kann. Dies ist für Designs optischer Systemen insbesondere in der Industrieoptik nicht annehmbar, da die Markteinführung neuer Systeme zwei bis drei Jahre dauern kann. Die Verwendung von Materialien, die möglicherweise gerade dann verboten werden, wenn ein neues Produkt auf den Markt kommen soll, schließt Neuentwicklungen geradezu aus. Vor diesem Hintergrund ist auch zu relativieren, dass jährlich weltweit eine Gesamtmenge von nur ca. 300 kg Cadmium in optischen Gläsern eingesetzt wird (ausschließlich in Farbfiltern, und dort fest gebunden), während im gleichen Zeitraum allein in Europa ca. 10 Millionen und dies trotz des Potentials der Photonik in Bereichen wie Umweltschutz und Gesundheit, die gerade mit der RoHS-Richtlinie gefördert werden sollen.

Photonik 4/2010

Share | |



Photonik mobil


Stets informiert:

Die mobile Version von Photonik für iPhone, Blackberry etc. unter:

www.photonik.de/
mobil

Photonik-Newsletter

Möchten Sie den Photonik-Newsletter per eMail erhalten?
Dann klicken Sie bitte hier.